Sterbebegleituung

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zur Sterbebegleitung
getroffen:

Ein Arzt ist nicht dazu Verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch
das Leben zu retten. Zumindest, wenn die Entscheidung zum Sterben freiwillig
und bewusst getroffen wurde. Der BGH verhandelte zwei Fälle, bei denen
Mediziner aus Berlin und Hamburg körperlich kranke Menschen nach der Einnahme
tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet hatten, ohne ihnen das Leben zu
retten.

„Der Privatarzt
Dermatologie“

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