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Hautarztleistungen

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Behandlung von Haut- und Geschlechtskrankheiten bei Erwachsenen und Kindern

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allergologische Untersuchungen (Kontaktallergie, Aeroallergene, Blutuntersuchungen)

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Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen

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Berufsvorsorge-Untersuchungen

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Vitiligo-Spezialsprechstunde

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Behandlung von Haut- und Geschlechtskrankheiten bei Erwachsenen und Kindern

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allergologische Untersuchungen (Kontaktallergie, Aeroallergene, Blutuntersuchungen)

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Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen

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Vitiligo-Spezialsprechstunde

Vitiligo-Spezialsprechstunde

Die Weißfleckenerkrankung, genannt Vitiligo, war bisher leider nicht oder nur unzufriedenstellend behandelbar. Die Patient*innen fühlen sich oft stigmatisiert und haben einen hohen Leidensdruck, insbesondere, wenn sichtbare Körperareale befallen sind. Mit Opzelura® ist das erste in der EU zugelassene Arzneimittel auf den Markt gekommen. Es ist als Creme erhältlich, die zweimal täglich auf die depigmentierte Haut aufgetragen wird.

In mehreren Studien wurde die Wirksamkeit und Sicherheit des Medikamentes bestätigt. Eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen ist zulässig. Vorraussetzung dafür ist ein Befall des Gesichtes und eine nichtsegmentale Ausprägung (beidseitig). Buchen Sie gern einen Termin bei uns online für ein Beratungsgespräch, ob Sie von einer Therapie profitieren würden. Gern können Sie uns aber auch über online-doctor vorab Fotos schicken. (siehe u.g. link)

https://urldefense.com/v3/__https:/www.onlinedoctor.de/vitiligo-behandlung/__;!!IYk3lVs!SxGcpzwBRO5gfL6FDpCmr6ykG1g4VaIRkkVy3vEGee9jTWBYEGo6aLIhKa2BerZINlYnVNcMOLf9SEro5r5nobiUnr5mSLE$

Behandlung von Schuppenflechte (PUVA-Therapie)

Die altbewährte Bade-Licht-Therapie wird bei allen Formen der Schuppenflechte (Psoriasis vulgaris) oder der Neurodermitis seit vielen Jahren mit großem Erfolg angewandt. Bei der Balneophototherapie wird die Haut durch verschiedene Badezusätze (wie z. B. Totes-Meer-Salz oder lichtsensibilisierende Substanzen) auf eine Lichttherapie vorbereitet. Anschließend wird in einer medizinischen Bestrahlungskabine ein spezielles UV-Spektrum ausgewählt, das an der Haut von Patienten mit Schuppenflechte eine heilende Wirkung entfaltet. In diesem Video erhalten Sie einen kurzen Einblick in diese Behandlung.

Zwei- bis dreimal pro Woche erfolgen die Therapieeinheiten, insgesamt 35-mal, und dies zweimal pro Jahr. (Kassenleistung)

Behandlung von Berufskrankheiten
Was sind berufliche verursachte Hautkrankheiten?

Unsere Haut ist täglich vielen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Die Zahl der Allergene und Schadstoffe nimmt weiter zu. Obwohl unser Säureschutzmantel in der Lage ist, viele aggressive Einflüsse abzupuffern, sind es oft im beruflichen Bereich der häufige und langandauernde Einfluss von Chemikalien, Reinigungsmitteln, Fetten, Ölen, Schmierstoffen, Baustoffen oder allein der wiederholte Umgang mit Wasser, der unserer Haut schwer zu schaffen macht.

Bei outdoor-Arbeitern (z.B.Dachdecker, Gartenbau, Schifffahrt) werden beruflich bedingte Lichtschäden bis hin zum Hautkrebs diagnostiziert.

Wie werden beruflich verursachte Hautkrankheiten abgeklärt?

Sollte sich bei Ihnen der Verdacht ergeben, dass eine berufliche Verursachung Ihrer Hauterkrankung vorliegen könnte, sollten Sie das unbedingt von einem Hautarzt abklären lassen. Dieser führt Allergietests und Hautfunktionsproben durch. Im weiteren Verlauf muss im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft (= Kostenträger für beruflich verursachte Erkrankungen oder Unfälle) geklärt werden, ob besondere Schutz- und Pflegemaßnahmen für Sie am Arbeitsplatz notwendig sind (Hautschutzplan).

Welche Maßnahmen können sich ergeben?

Eventuell können bestimmte Allergene am Arbeitsplatz ausgetauscht (z. B. Desinfektions- und Reinigungsmittel, Kühlschmierstoffe etc.) oder der Mitarbeiter innerbetrieblich umgesetzt werden. Bei einer Behandlung auf Kosten der Berufsgenossenschaft unterliegt Ihr Arzt nicht den Budgetbedingungen der Krankenkassen, Rezeptgebühren entfallen. Sollte eine dauerhafte Schädigung oder Erkrankung (z.B. Allergie, Krebserkrankung oder Vorstufen) vorliegen, wird in einem Gutachten geklärt, in welcher Weise und in welchem Umfang Sie eine Entschädigung von der Berufsgenossenschaft erhalten (z. B. Rente, Umschulung etc.).