Neu: Video zur Vorstellung der Kampagne zur Hautkrebsvorsorge von Frau Dr. Krakor

Die erfahrene Dermatologin Dr. Marion Krakor aus Leipzig wurde für ihre Kampagne zur Hautkrebsvorsorge vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) mit dem „Preis für Öffentlichkeitsarbeit Dermatologie“ 2015 ausgezeichnet. In dieser Präsentation Anfang März 2015 stellt sie vor, wie die erfolgreiche Kampagne entstanden ist.

http://hautarztpraxis-krakor.de/mediathek/videos/

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Hautkrebsvorsorge

Bei einer Vorsorgeuntersuchung zum Hautkrebs wird Ihre Haut sorgfältig von einem Dermatologen untersucht. Dieser kann feststellen, ob Veränderungen der Haut harmlos sind oder ob Anzeichen für Hautkrebs vorliegen. Die Untersuchung wird von allen Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr aller zwei Jahre übernommen, von einigen Krankenkassen auch schon früher (z. B. Barmer, AOK, Knappschaft, TK).

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Hautcheck kann Leben retten

Leider gehen zwei von drei Deutschen nicht regelmäßig zum Hautcheck, obwohl Statistiker schätzen, dass sich die Zahl der Todesfälle aufgrund maligner Melanome halbieren könnte, wenn 70 Prozent der Versicherten das Angebot wahrnehmen würden. Daher der Aufruf an Sie, liebe Patienten: Lassen Sie einen Hautcheck beim Facharzt durchführen! Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle zwei Jahre Anspruch darauf, bei einigen Krankenkassen auch schon früher.

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Hautkrebsscreening noch zu wenig genutzt

Eine Umfrage von 1000 gesetzlich Versicherten hat ergeben, dass rund die Hälfte hinsichtlich Hautkrebs besorgt seien. Dennoch nutzt gerade mal ein Drittel aller über 35-Jährigen gesetzlich Versicherten regelmäßig den Hautcheck. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft fordert daher die Krankenkassen auf, das Hautkrebsscreening bekannter zu machen (Ästhetische Dermatologie August 2013).

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Hautcheck auch bei Altersflecken

Altersflecken können ein Zeichen für einen chronischen Lichtschaden sein und sollten daher regelmäßig kontrolliert werden, um frühzeitig Anzeichen eines möglichen Hautkrebs zu erkennen. Der Hautcheck wird von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre übernommen, von manchen gesetzlichen Krankenkassen sogar bereits früher.

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