Kostenübernahme von Pflegeprodukten

Prinzipiell werden die Kosten für reine Pflegecremes nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei Kindern bis 12 Jahren, in vereinzelten Fällen auch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Hier übernehmen die Krankenkassen bestimmte Basiscremes und Basissalben. Präparate, welche einen Wirkstoff gegen Pilze enthalten (z. B. gegen Nagel- oder Fußpilz) werden prinzipiell nicht übernommen.

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