Impfpflicht gegen Masern ab 2020

In Deutschland wurden 2019 bis Mitte Juni bereits 429
Masern-Fälle registriert. Die Krankheit bringt häufig Komplikationen und
Folgeerkrankungen, im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende
Meningoenzephalitis, mit sich. Laut Masernschutzgesetz, dass am 17. Juli 2019
im BMG beschlossen wurde, wird ab März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern in
Deutschland gelten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass alle Kinder beim
Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide der von der Ständigen
Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für
Berufstätige in Gemeinschaftseinrichtungen wie Erzieher, Lehrer,
Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Eltern, die ihre Kinder nicht
impfen lassen, und nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen
werden damit künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit Bußgeldern
von bis zu 2.500 € rechnen.

Der Privatarzt Dermatologie

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