Anspruch auf „echte Haare“

Leidet eine Frau an einem dauerhaften kompletten Haarverlust am Kopf, so kann sie gegen ihre GKV durchsetzen, dass diese ihr eine Echthaarperücke finanziert. Das gelte auch dann, so das Sozialgericht Dresden, wenn diese knapp doppelt so teuer sind wie Kunsthaarteile....