Wer Auswertung seiner ePA-Daten ablehnt, muss widersprechen

Das Verfassungsgericht hat
die elektronische Patientenakte insofern bestätigt, als Krankenkassen
gespeicherte Daten auswerten dürfen – es sei denn, der Versicherte ist damit
nicht einverstanden.

03.2021 ästhetische Dermatologie
& Kosmetik

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