Tattoo-Entfernung bald nur noch von Ärzten

Zum Jahresende greift für die
Tattoo-Entfernung der ärztliche Vorbehalt. Dermatologen sehen keine
Versorgungsengpässe.

Ab dann greift der in der Verordnung zum Schutz vor
schädlichen Wirkungen nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung an
Menschen verankerte Arztvorbehalt. Damit sind Betreiber entsprechender Studios
von Tätowierungen und Permanent-Make-up außen vor.

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