Warum gibt es Behandlungen mit Fillern und Botulinumtoxin nicht bei der Kosmetikerin? Es gilt die Regel: Alles, was äußerlich gecremt und angewendet ist, zählt als Kosmetik. Jegliche Injektionen oder andere Eingriffe, die tiefere Regionen betreffen, sind ärztliche Behandlungen. Zudem ist Botulinumtoxin ein Arzneimittel, das unter das Arzneimittelgesetz fällt und daher nur von Ärzten verwendet werden darf.
Auf dem europäischen Markt gibt es eine Vielzahl von Dermalfillern – ca. 140. Bei der Auswahl hilft die Zulassung der amerikanischen Food and Drug Administration. Eingesetzt werden u. a. Kalzium-Hydroxilapatit, Polymilchsäure oder Kollagen. Für Präparate auf Basis von Hyaluronsäure existiert dabei die größte klinische Erfahrung und Sicherheit.