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Heller Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt
17. Januar 2015

Die Liste der Berufskrankheiten wurde 2015 erweitert. Nun zählt auch endlich der Helle Hautkrebs zu den Berufskrankheiten. Denn bei dieser Hautkrebsart besteht ein nachweisbarer Zusammenhang mit der Sonnenlichtdosis. Bei allen Patienten, die viele Jahre im Freien gearbeitet haben und nun an Hellem Hautkrebs leiden, sollte geprüft werden, ob eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft in Frage kommt. Das betrifft zum Beispiel Gärtner, Bauarbeiter, Briefträger oder Bademeister. Dieser Anspruch gilt auch für Rentner. Wird die Berufskrankheit anerkannt, werden die Behandlungskosten nicht mehr von der Krankenversicherung übernommen. Stattdessen übernimmt die Unfallversicherung diese- was oftmals über die Leistungen der Krankenkassen hinausgeht.