Nach der neuen EU-Richtlinie dürfen Bräunungsbeschleuniger nicht mehr in Solarien angeboten werden. Solariumsbesuche sind außerdem grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt.
Bräunigungsbeschleuniger verboten
2. Mai 2013
Nach der neuen EU-Richtlinie dürfen Bräunungsbeschleuniger nicht mehr in Solarien angeboten werden. Solariumsbesuche sind außerdem grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt.
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Wir wünschen Ihnen eine segensreiche Weihnachtszeit, einen guten Rutsch und für 2026 alles erdenklich Gute, vor allen Dingen Gesundheit
Ihr Praxisteam Dr. Marion Baege