Leidet eine Frau an einem dauerhaften kompletten Haarverlust am Kopf, so kann sie gegen ihre GKV durchsetzen, dass diese ihr eine Echthaarperücke finanziert. Das gelte auch dann, so das Sozialgericht Dresden, wenn diese knapp doppelt so teuer sind wie Kunsthaarteile. Halten sie dafür aber auch doppelt so lang, so sei das langfristig die bessere Lösung. Es komme nicht mehr nur darauf an, dass die Kunsthaarperücken inzwischen optisch keinen Unterschied zu Echthaarperücken aufweisen.
Wirtschaftsmagazin für die hautärztliche Praxis 4/2021