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Wer Auswertung seiner ePA-Daten ablehnt, muss widersprechen
31. März 2022

Das Verfassungsgericht hat die elektronische Patientenakte insofern bestätigt, als Krankenkassen gespeicherte Daten auswerten dürfen – es sei denn, der Versicherte ist damit nicht einverstanden.

03.2021 ästhetische Dermatologie & Kosmetik