In Deutschland wurden 2019 bis Mitte Juni bereits 429 Masern-Fälle registriert. Die Krankheit bringt häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen, im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Meningoenzephalitis, mit sich. Laut Masernschutzgesetz, dass am 17. Juli 2019 im BMG beschlossen wurde, wird ab März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern in Deutschland gelten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide der von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Berufstätige in Gemeinschaftseinrichtungen wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, und nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen werden damit künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit Bußgeldern von bis zu 2.500 € rechnen.
Der Privatarzt Dermatologie