Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zur Sterbebegleitung getroffen:
Ein Arzt ist nicht dazu Verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch das Leben zu retten. Zumindest, wenn die Entscheidung zum Sterben freiwillig und bewusst getroffen wurde. Der BGH verhandelte zwei Fälle, bei denen Mediziner aus Berlin und Hamburg körperlich kranke Menschen nach der Einnahme tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet hatten, ohne ihnen das Leben zu retten.
„Der Privatarzt Dermatologie“