Heller Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt
4. Februar 2016
An hellem Hautkrebs erkrankte Arbeitnehmer könne seit Januar mithilfe ihres Hautarztes einen Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit stellen. Nach erfolgreicher Bewilligung werden die Behandlungskosten und gegebenfalls Vorsorgemaßnahmen von der Unfallversicherung getragen. Besonders gefährdet für Hautkrebs sind Menschen, die einen Beruf ausüben, bei dem sie langzeitig UV-Strahlen ausgesetzt sind, wie Bauarbeiter, Bademeister oder Gärtner. Die Hautkrebsvorsorge […]