Die alte KV-Karte verliert am 31.12.2014 ihre Gültigkeit, egal welches Datum aufgedruckt ist. Patienten ohne gültige Chipkarte müssen Konsultation und Rezepte vorerst privat bezahlen, bis sie die gültige Karte vorgelegt haben. Dafür hat der Versicherte 10 Tage Zeit. Alternativ kann die Vorlage eines gültigen Versicherungsscheines der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.
Ab Januar 2015 gilt ausschließlich die E-Card
19. Dezember 2014