Kopfläuse nur durch Kopf-zu-Kopf-Kontakt

Entgegen der weitläufigen Meinung können Kopfläuse weder springen noch fliegen. Eine Übertragung ist also nur durch den direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt möglich. Besteht der Verdacht auf eine Infektion sollte die Kopfhaut und die Haare nach Nissen oder lebenden Läusen abgesucht werden. Zur Behandlung stehen viele verschiedene Mittel zur Verfügung. Ganz wichtig ist die Meldung des Kopflausbefalls durch die Eltern an Gemeinschaftseinrichtungen, was auch gesetzlich im Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Eine ärztliche Meldepflicht besteht nicht. Nur durch Kontrollen der Kontaktpersonen kann eine weitere Ausbreitung der Infektion verhindert werden. Eine prophylaktische Behandlung ist nicht notwendig.

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